Busfahrer nach Drogenkonsum fristlos gekündigt
Die fristlose Kündigung eines Busfahrers ist rechtmäßig, da der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung neben einer erheblichen Vertragsverletzung einen eigenen Kündigungsgrund darstellt.
Fahrgäste hatten wegen des auffälligen Fahrstils des Busfahrers die Polizei benachrichtigt. Ein Drogenschnelltest wies auf Betäubungsmittel hin. Vor diesem Hintergrund räumte der Busfahrer im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs den Drogenkonsum ausserhalb der Arbeitszeit ein.
Wenig überraschend kam das Gericht zu dem Entschluss, dass die fristlose Verdachtskündigung gerechtfertigt war, da dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnis mit einem Drogen konsumierenden Busfahrer unzumutbar war.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil ABG B 31 Ca 13626 12 vom 21.11.2012
Normen: § 626 BGB